Am 12. November 2025 wurde an der Seestrasse in Männedorf bei einer Graugans die hochansteckende Aviäre Influenza (HPAI) festgestellt. Aufgrund dieses Befundes erklärte das kantonale Veterinäramt die Gemeinde zum Kontrollgebiet.
Keine weiteren Fälle
Die Inkubationszeit der Vogelgrippe beträgt 21 Tage. In dieser Zeitspanne ist seit dem initialen Fund kein weiterer Vogelgrippefall im eingerichteten Kontrollgebiet aufgetreten. Die Lage wurde laufend überwacht.
Beobachtungsgebiet
Gestützt auf die gesetzlichen Grundlagen hat das Veterinäramt des Kantons Zürich das Kontrollgebiet per 9. Dezember 2025 aufgehoben. Männedorf wird damit, wie derzeit die gesamte Schweiz, dem Beobachtungsgebiet zugeordnet.
Verfügung tritt in Kraft
Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt mit der Publikation unter Entzug der aufschiebenden Wirkung sofort in Kraft. Widerhandlungen gegen die Verfügung können gemäss Tierseuchengesetz mit einer Busse von bis zu 10’000 Franken geahndet werden.
Rekursmöglichkeit besteht
Gegen die Verfügung kann innert 30 Tagen schriftlich Rekurs bei der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich eingereicht werden. Die Frist wird durch Gerichtsferien nicht unterbrochen.