Die Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) haben ein Plangenehmigungsgesuch für die Wendeschleife Rehalp eingereicht. Vorgesehen ist unter anderem die vollständige Erneuerung der Gleisanlage inklusive Weichen und Kreuzungen.
Zentraler Punkt
Ein zentraler Bestandteil des Projekts ist die Anpassung der Tramhaltestelle an das Behindertengleichstellungsgesetz. Mit einem 30 Zentimeter hohen Spezialrandstein soll künftig ein hindernisfreier Einstieg ins Tram möglich sein.
Neue Wendeschleife
Im Zuge der Netzänderungen soll die Wendeschleife Rehalp auf zwei Gleise ausgebaut werden. Damit wird sie für die neu geführte Tramlinie 15 ausgelegt. Ziel ist ein stabilerer und effizienterer Betrieb am südlichen Rand der Stadt Zürich.
Bund führt Verfahren
Das Plangenehmigungsverfahren richtet sich nach dem Eisenbahngesetz und dem Verwaltungsverfahrensgesetz. Zuständig ist das Bundesamt für Verkehr (BAV), das als Leitbehörde über das Projekt entscheidet.
Pläne öffentlich einsehbar
Die Planunterlagen liegen vom 8. Dezember 2025 bis 22. Januar 2026 öffentlich auf. Interessierte können sie beim Tiefbauamt der Stadt Zürich sowie bei der Bauabteilung der Gemeinde Zollikon einsehen.
Während dieser Zeit werden die geplanten baulichen Veränderungen im Gelände ausgesteckt und Hochbauten profiliert.
Einsprachen bis Ablauf
Wer nach Gesetz als Partei gilt, kann während der Auflagefrist schriftlich Einsprache beim Bundesamt für Verkehr erheben. Auch Begehren im Zusammenhang mit Enteignungen müssen innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden.
Wer keine Einsprache einreicht, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.