Zur Umsetzung werden entsprechende Signalisationen und Strassenmarkierungen «Kein Vortritt» angebracht. Verkehrsteilnehmende müssen künftig an der Einmündung anhalten und den Fahrzeugen auf der Allenbergstrasse den Vortritt gewähren.
Rechtliche Hinweise
Gegen die Verfügung kann während der Rekursfrist bei der zuständigen Kontaktstelle Rekurs eingelegt werden. Die Rekursschrift muss Antrag und Begründung enthalten sowie die angefochtene Verfügung genau bezeichnen. Beweismittel sind möglichst beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die unterliegende Partei trägt die Kosten.