Damit Schneeräumung und Streuarbeiten effizient durchgeführt werden können, sollten keine Gegenstände wie Abfallcontainer, Kartons, E-Scooter oder Velos auf öffentlichen Flächen abgestellt werden. Solche Hindernisse verzögern die Arbeit des Werkhofs und können Sicherheitsrisiken erhöhen.
Schnee richtig entsorgen
Für Haus- und Garagenzufahrten sind die Eigentümer oder Mieter selbst verantwortlich. Schnee von Privatgrundstücken darf nicht auf öffentliche Flächen, Strassenschächte, Kanäle oder Gewässer geschaufelt werden. Auch Schächte, Abläufe, Rinnen und Hydranten müssen für das Schmelzwasser freigehalten werden.
Die Gemeinde bittet alle Bewohnerinnen und Bewohner um Beachtung dieser Regeln, um den Winterdienst sicher und effizient zu gestalten