Der Gemeinderat Meilen passt seine Abgabenpraxis an die bundesrechtlichen Vorgaben an. Betreiber von Stromspeichern, die Energie ins Netz zurückspeisen, erhalten künftig die lokalen Abgaben zurückerstattet. Konkret betrifft dies den Ökologiefonds und die Konzessionsabgaben Meilen.
Ab 2026 geltend
Die Rückerstattung gilt ab dem 1. Januar 2026 und erfolgt ausschliesslich auf begründeten Antrag an die iNFRA. Damit folgt die Gemeinde dem nationalen Trend, Anreize für den Ausbau dezentraler Energiesysteme zu setzen.
Antragspflicht statt Rückzahlung
Um in den Genuss der Rückerstattung zu kommen, müssen Betreiber aktiv werden. Der Antrag muss alle relevanten Angaben zur gespeicherten und rückgespiesenen Energiemenge enthalten. Erst danach erfolgt eine Prüfung durch die zuständige Stelle.
Rekurs möglich
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Bezirksrat Meilen Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag, eine nachvollziehbare Begründung und die entsprechenden Belege enthalten.
Dabei ist wichtig, dass ein Rekurs die Umsetzung nicht stoppt. Die aufschiebende Wirkung wird ausdrücklich ausgeschlossen.