Die Stiftung Boldern darf auf eine baurechtliche Zukunft hoffen. Der Gemeinderat Männedorf hat am 22. Oktober 2025 die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) verabschiedet und die Umzonung des Areals zuhanden der öffentlichen Auflage freigegeben.
Weiterentwicklung ermöglicht
Das bisher in der Zone öB1 gelegene Grundstück ist Sitz eines Hotels mit Restaurant und Seminarräumen, die bisher nicht zonenkonform betrieben wurden. Mit der neuen Zone «Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG c» soll der Betrieb rechtlich gesichert und eine moderate bauliche Weiterentwicklung ermöglicht werden.
Der Beschluss sieht zudem einen Entwicklungsvertrag vor, der verbindliche Vorgaben zu Energieeffizienz, Gestaltung, Grünflächen und Regenwassermanagement nach dem «Schwammstadt»-Prinzip festlegt. Ebenso wird ein Aussichtsschutz verfügt, damit Neubauten das Landschaftsbild nicht beeinträchtigen. Die Gemeinde rechnet mit keinen finanziellen Auswirkungen; sämtliche Kosten trägt die Stiftung Boldern. Die Umzonungsvorlage wird nun öffentlich aufgelegt und gleichzeitig vom Amt für Raumentwicklung (ARE) vorgeprüft.
Konzession für Erdanker
Ebenfalls am 22. Oktober bewilligte der Gemeinderat der immoArte AG aus Stäfa die Nutzung des öffentlichen Bodens an der Brüschstrasse für Bauarbeiten. Die Firma erstellt an der Brüschstrasse 24 zwei Mehrfamilienhäuser. Für die Sicherung der Baugrube müssen Erdanker teilweise im Untergrund der gemeindeeigenen Parzelle (Kat.-Nr. 5400) verankert werden.
Da die Anker nach Abschluss der Arbeiten im Boden verbleiben, erteilte der Gemeinderat eine formelle Konzession. Diese wird im Grundbuch eingetragen und ist für künftige Eigentümer bindend. Für die Beanspruchung des öffentlichen Raums erhebt die Gemeinde eine Gebühr von 5696 Franken. Die Bauherrin trägt sämtliche Kosten, haftet für allfällige Schäden und muss der Abteilung Infrastruktur die genaue Lage der Anker melden.
Transparente Verfahren
Beide Beschlüsse werden auf der Website der Gemeinde Männedorf veröffentlicht und sind per sofort öffentlich. Für die Gemeinde entstehen weder Mehrkosten noch finanzielle Verpflichtungen.