Das Werkhofpersonal sorgt gemeinsam mit privaten Unternehmern dafür, dass das Strassen- und Gehwegnetz in Hombrechtikon auch in den kalten Monaten befahrbar bleibt. Während der kantonale Unterhaltsdienst für die Staatsstrassen zuständig ist, kümmert sich die Gemeinde um das lokale Netz.
Rücksicht beim Parkieren
Damit die Räumung reibungslos ablaufen kann, müssen Fahrzeuge korrekt parkiert werden. Autos, die auf Gehwegen, im Parkverbot oder ausserhalb markierter Parkfelder stehen, behindern die Arbeiten und können beschädigt werden. Die Gemeinde lehnt in solchen Fällen jede Haftung ab.
Verantwortung Grundeigentümer
Die Räumung von Haus- und Garagenzufahrten liegt in der Verantwortung der Eigentümer oder Mieter. Kantonales oder kommunales Personal darf hierfür nicht beigezogen werden. Ebenso ist es verboten, Schnee von Privatgrundstücken auf öffentliche Flächen oder in Strassenschächte, Kanäle oder Gewässer zu werfen.
Wichtig ist zudem, dass Schmelzwasserabläufe, Rinnen und Hydranten stets frei bleiben, damit im Notfall rasch gehandelt werden kann.
Rücksicht auf Umwelt
Auf gewissen Strassen und Wegen gilt in Hombrechtikon ein reduzierter Winterdienst. Das bedeutet, dass Split, Salz und andere Auftaumittel nur sehr sparsam eingesetzt werden. So wird die Umwelt geschont und die Belastung des Grundwassers vermindert.
Die Gemeinde weist darauf hin, dass solche Wege nicht immer völlig eis- oder schneefrei sind. Alle Verkehrsteilnehmenden sind deshalb aufgerufen, ihre Fahrweise und Ausrüstung den winterlichen Bedingungen anzupassen.