Der Gemeinderat Meilen hat als wahlleitende Behörde die Erneuerungswahlen 2026–2030 angesetzt. Der erste Wahlgang findet am 8. März 2026 statt. Sollte ein zweiter Wahlgang nötig werden, ist dieser auf den 14. Juni 2026 festgelegt.
Gemeindebehörden gewählt
Gemäss Gemeindeordnung (Art. 6 GO) stehen 8 Mitglieder des Gemeinderates, inklusive Präsidium, 7 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission, inklusive Präsidium, 7 Mitglieder der Schulpflege, inklusive Präsidium, 4 Mitglieder der Sozialbehörde und 6 Mitglieder der Bürgerrechtsbehörde zur Wahl.
Die Wahl erfolgt an der Urne mit leerem Wahlzettel und Beiblatt, gestützt auf Art. 7 GO in Verbindung mit § 55 Abs. 1 GPR.
Fristen für Wahlvorschläge
Für die Wahlen wird ein Vorverfahren gemäss §§ 48 ff. GPR durchgeführt. Die Eingabefrist für die Wahlvorschläge ist der 3. Dezember um 11.30 Uhr. Die Wahlvorschläge werden im nächsten Schritt am 12. Dezember publiziert. Die Änderungsfrist läuft bis zum 19. Dezember um 11.30 Uhr.
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten automatisch auch für den zweiten. Bis zum 18. März 2026, 11.30 Uhr, können Vorschläge zurückgezogen oder neue eingereicht werden.
Das amtliche Wahlergebnis wird am 13. März 2026 veröffentlicht.
Wer kann kandidieren?
Wählbar sind alle stimmberechtigten Personen mit Wohnsitz in Meilen (§ 23 GPR i.V.m. Art. 4 Abs. 2 GO). Die Wahlvorschläge müssen Angaben zu Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Parteizugehörigkeit und allfälligem bisherigen Amt enthalten.
Jeder Vorschlag braucht 15 Unterschriften von Stimmberechtigten, die nicht zurückgezogen werden können.
Formulare und Rekursrecht
Die Formulare für Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung, Zentrale Dienste, erhältlich oder online unter www.meilen.ch (Rubrik Politik – Wahlen/Abstimmungen – 8. März 2026).
Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Meilen erhoben werden.