Im Abschnitt Bühlstrasse 1–9 werden insgesamt elf bis zwölf Parkfelder vorübergehend abgesperrt. Grund dafür sind umfangreiche Sanierungsarbeiten an den Werkleitungen, die im Untergrund durchgeführt werden müssen.
Gültigkeit
Die Sperrung tritt mit dem Aufstellen der Signalisation in Kraft und ist rechtsverbindlich. Wer die Signalisation missachtet, begeht eine Übertretung gemäss Art. 27 Abs. 1 des Strassenverkehrsgesetzes und kann entsprechend bestraft werden.
Einsprache möglich
Gegen die Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen ab Veröffentlichung beim Gemeinderat Zollikon eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Gesuch muss einen Antrag, eine Begründung sowie allfällige Beweismittel enthalten.