Männedorf wählt im Frühjahr 2026 seine Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026 bis 2030. Am Sonntag, 8. März 2026, findet der erste Wahlgang statt. Insgesamt stehen mehrere wichtige Gremien zur Neubesetzung an, darunter der Gemeinderat, die Schulpflege, die Rechnungsprüfungskommission sowie die evangelisch-reformierte Kirchenpflege.
Wer darf kandidieren?
Kandidieren können alle stimmberechtigten Personen mit politischem Wohnsitz in Männedorf. Für die Kirchenpflege gilt zusätzlich, dass nur Mitglieder der evangelisch-reformierten Landeskirche wählbar sind.
So funktioniert es
Wer sich zur Wahl stellen möchte, muss ein offizielles Wahlvorschlagsformular einreichen. Dieses enthält die persönlichen Angaben der Kandidatin oder des Kandidaten und muss von mindestens 15 Stimmberechtigten aus Männedorf eigenhändig unterschrieben werden.
Die Formulare sind online abrufbar oder können direkt bei der Abteilung Präsidiales und Sicherheit (Telefon 044 921 66 22) bezogen werden. Detaillierte Informationen zu Fristen und Abläufen sind in der amtlichen Wahlanordnung zu finden.