Auf den Friedhöfen Dorf und Hinderriet steht eine grössere Umgestaltung bevor. Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit von 20 Jahren werden anfangs 2026 mehrere Gräber aufgehoben. Betroffen sind sowohl Erdbestattungen als auch Urnengräber, deren Beisetzungen in den Jahren 2004 und 2005 stattfanden.
Betroffene Grabfelder
Die betreffenden Gräber sind deutlich mit Hinweisschildern versehen, damit Angehörige sie erkennen können. Beim Friedhof Dorf sind die Reihengräber Feld D–G (Nr. 28–38), Urnengräber Feld D–F (Nr. 61–90) sowie Urnenstehlen Nr. 26–27 betroffen. Beim Friedhof Hinderriet sind es Reihengräber Feld H–RK (Nr. 17–32) und Urnengräber Feld H–UF (Nr. 411–425).
Erinnerungsstücke sichern
Angehörige, die Grabsteine, Pflanzen oder Grabschmuck behalten möchten, können dies bis 12. Dezember 2025 bei der Gemeindeverwaltung Küsnacht, Friedhöfe, Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht, schriftlich mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gräber durch das Friedhofpersonal abgeräumt, und Bepflanzungen sowie Gegenstände entfernt.