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12.10.2025

US-Sanktionen wegen Namen

Die USA zeigen Schweizer Bruno Koller die «rote Karte». (Symbolbild) Bild: Pixabay
US-Sanktionen treffen nicht nur Kriminelle. Auch unbescholtene Namensvettern geraten ins Visier. Bruno Koller muss sich z.B. minutiös auf eine geplante USA-Reise vorbereiten.

«Bruno Koller, Schweiz» steht seit rund zwei Jahren auf der US-Sanktionsliste des Office of Foreign Assets Control (OFAC) – zusammen mit Drogenbossen, Terroristen und Putin-Unterstützern. Vorgeworfen wird ihm der Export sensibler Technologie nach Russland. Sein Vermögen wurde eingefroren, die Firma ging Konkurs. Laut eigenen Aussagen lieferte er nur ein Ionengerät, doch der Eintrag bleibt bestehen.

Wenn Namen zur Falle werden

In der Schweiz leben mindestens 28 Bruno Kollers – und einige bekamen die Folgen zu spüren. Ein Toggenburger wurde fälschlich für sanktioniert gehalten, erhielt kein Geld und keine Lieferungen. Denn gemäss US-Regeln dürfen selbst blosse Namensgleichheiten zu Sperrungen führen – ohne Prüfung weiterer Angaben wie Geburtsdatum. Firmen gehen lieber auf Nummer sicher, um Strafen zu vermeiden.

Unschuldig, aber beweispflichtig

Auch ein Bruno Koller aus Einsiedeln sorgt sich vor einer geplanten USA-Reise. Zwar prüfen die Behörden dort zusätzliche Daten, doch Verzögerungen sind möglich. Experten raten, sich mit einem Dossier zur Namensgleichheit vorzubereiten. Der Fall zeigt: Der weltweite Datenaustausch kann Unschuldige treffen – und sie müssen selbst beweisen, dass sie nichts mit dem sanktionierten Namen gemein haben.

Patrizia Baumgartner, Redaktion March24 & Höfe24/Linth24