Der Gemeinderat Stäfa hat den 8. März 2026 als Datum für den ersten Wahlgang der Erneuerungswahl des Notars oder der Notarin im Notariatskreis Stäfa festgelegt, zu dem die Gemeinden Hombrechtikon und Stäfa gehören. Ein möglicher zweiter Wahlgang ist für den 14. Juni 2026 vorgesehen.
Stille Wahl oder Urnengang
Gemäss § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird die Wahl grundsätzlich in stiller Wahl durchgeführt, heisst, wenn nur eine Person vorgeschlagen wird, gilt diese ohne Urnengang als gewählt.
Sollten jedoch mehr Kandidierende vorgeschlagen werden, als Sitze zu vergeben sind, findet die Wahl mit leerem Wahlzettel und Beiblatt an der Urne statt.
Fristen und Einreichung
Wahlvorschläge müssen bis zum Mittwoch, 19. November 2025, 16:30 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei Stäfa, Goethestrasse 16, eingereicht werden. Die Frist gilt nur, wenn die Unterlagen bis zu diesem Zeitpunkt eingetroffen sind.
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten aus dem Notariatskreis (Hombrechtikon und Stäfa) eigenhändig unterzeichnet sein. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterschreiben.
Die vorgeschlagene Person muss im Besitz eines vom Obergericht des Kantons Zürich ausgestellten Wahlfähigkeitszeugnisses sein. Zudem sind Name, Vorname oder Rufname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, der Zusatz bisher (falls zutreffend) und die Parteizugehörigkeit oder Parteilosigkeit anzugeben.
Zweite Frist und stille Wahl
Nach Ablauf der Einreichefrist werden die Vorschläge im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht. Anschliessend können sie vom 5. bis 12. Dezember 2025, 16:30 Uhr, geändert, zurückgezogen oder neu eingereicht werden.
Liegt nach dieser Frist nur ein gültiger Wahlvorschlag vor, erklärt die wahlleitende Behörde die vorgeschlagene Person in stiller Wahl als gewählt. Andernfalls wird die Wahl an der Urne durchgeführt. Das amtliche Wahlergebnis wird am 10. März 2026 publiziert.
Recht auf Rekurs
Gegen die Wahlanordnung kann innert fünf Tagen ab Veröffentlichung schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Meilen eingereicht werden. Der Rekurs muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.