Der Gemeinderat Küsnacht hat den 8. März 2026 als Datum für den ersten Wahlgang der Erneuerungswahlen 2026–2030 festgelegt. Ein möglicher zweiter Wahlgang findet am 14. Juni 2026 statt. Gewählt wird an der Urne mit leerem Wahlzettel und Beiblatt, wie es die Gemeindeordnung (Art. 7 Abs. 1 GO) und das Gesetz über die politischen Rechte (GPR) vorsehen.
Ämter zur Wahl
Der Gemeinderat (6 Mitglieder inkl. Präsident/in), die Schulpflege (7 Mitglieder inkl. Präsident/in, Mitglied des Gemeinderats), die Bürgerrechtskommission (4 Mitglieder), die Sozialkommission (3 Mitglieder) und die Rechnungsprüfungskommission (9 Mitglieder inkl. Präsident/in) müssen neu besetzt werden.
Damit beginnt die Suche nach engagierten Küsnachtern, die sich für die nächsten vier Jahre politisch einbringen möchten.
Fristen für Wahlvorschläge
Wahlvorschläge müssen bis Dienstag, 18. November 2025, 11.30 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei Küsnacht, Obere Dorfstrasse 32, eingereicht werden. Zur Fristwahrung müssen sie bis zu diesem Zeitpunkt eingetroffen sein.
Jeder Wahlvorschlag braucht mindestens 15 Unterschriften von stimmberechtigten Personen mit Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Kandidierende müssen in Küsnacht stimmberechtigt und wohnhaft sein. Der Wahlvorschlag soll Angaben zu Name, Vorname oder Rufname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, den Vermerk bisher (falls zutreffend) sowie die Parteizugehörigkeit oder Parteilosigkeit enthalten.
Zweite Frist
Nach Ablauf der Einreichefrist werden die Wahlvorschläge im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht. Anschliessend können diese vom 4. bis 11. Dezember 2025, 16.30 Uhr, geändert, zurückgezogen oder neu eingereicht werden.
Wahlvorschläge, die für den ersten Wahlgang gelten, bleiben automatisch auch für den zweiten gültig. Neue oder geänderte Vorschläge können bis 18. März 2026, 16.30 Uhr, eingereicht werden. Das Wahlergebnis des ersten Wahlgangs wird am 12. März 2026 amtlich publiziert.
Recht auf Rekurs
Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen ab Publikation schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Meilen eingereicht werden. Der Rekurs muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.