Die Bevölkerung von Zollikon ist am Sonntag, 8. März 2026, zur Wahl der Gemeindebehörden und der Reformierten Kirchenpflege aufgerufen. Ein möglicher zweiter Wahlgang findet am 14. Juni 2026 statt.
Diese Ämter stehen zur Wahl
Für die Amtsdauer 2026 bis 2030 werden 6 Mitglieder des Gemeinderats inkl. Präsidium, 7 Mitglieder der Schulpflege inkl. Präsidium, 7 Mitglieder der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission inkl. Präsidium, 5 Mitglieder der Baubehörde, 4 Mitglieder der Sozialbehörde und 7 Mitglieder der Reformierten Kirchenpflege Zollikon-Zumikon inkl. Präsidium neu gewählt.
Unterschiedliche Wahlverfahren
Die Gemeinderat, Schulpflege und die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission werden mit leerem Wahlzettel und Beiblatt an der Urne gewählt.
Die Baubehörde und Sozialbehörde werden grundsätzlich in stiller Wahl bestimmt. Nur falls die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt sind, kommt es zur Urnenwahl.
Die Wahl der Kirchenpflege erfolgt mit einem gedruckten Wahlzettel; bei zu vielen Kandidierenden wird auch hier ein leerer Wahlzettel eingesetzt.
Fristen für Wahlvorschläge
Bis zum 12. November 2025 um 12.00 Uhr müssen die Wahlvorschläge eingereicht werden.
Am 21.–28. November 2025 sind Änderungen oder Rückzüge von Vorschlägen möglich.
Am 13. März 2026 werden die Wahlergebnisse des ersten Wahlgangs publiziert.
Wählbar sind alle stimmberechtigten Einwohner von Zollikon sowie für die Kirchenpflege zusätzlich Mitglieder der Landeskirche im Wahlkreis Zollikon-Zumikon.
Mitmachen und bestimmen
Wahlvorschläge müssen von mindestens 15 Stimmberechtigten unterschrieben sein und Angaben zu Person, Beruf, Adresse und allfälliger Parteizugehörigkeit enthalten.
Formulare sind auf zollikon.ch abrufbar oder am Schalter der Gemeinderatskanzlei erhältlich.