Überhängende Äste und Sträucher können Fussgänger und Autofahrer behindern, besonders an Einmündungen, Kurven und Ausfahrten. Damit die Wege und Strassen frei und sicher bleiben, müssen alle Grundstücksbesitzer ihr Grün entsprechend zurückschneiden.
Lichtraumprofile einhalten
Für Strassen gilt ein Lichtraumprofil von 4,50 Metern Höhe, für Fusswege mindestens 2,65 Meter. In Bereichen mit hoher Sichtrelevanz wie Kurven, Kreuzungen oder Ausfahrten sind Sträucher auf 80 Zentimeter zu kürzen. Auch Hausnummern und Signalisationen müssen stets sichtbar bleiben.
Äste entfernen
Gefährliche Äste und Bäume, die auf die Strasse fallen könnten, müssen unbedingt beseitigt werden. Der Rückschnitt dient besonders dem Schutz von Kindern, Fussgängern und Menschen mit Seh- oder Mobilitätseinschränkungen.
Frist beachten
Alle Grundstücksbesitzer werden gebeten, die Arbeiten bis spätestens Ende Oktober 2025 zu erledigen. Wer die Vorschriften nicht einhält, muss damit rechnen, dass die Gemeinde den Rückschnitt auf deren Kosten durchführt.