Eine Aufsichtsbeschwerde von Anwohnenden wurde vom Bezirksrat gutgeheissen. Sie kritisieren, dass der Gemeinderat den bestehenden Vertrag aus dem Jahr 2021 einfach umwandelte und damit faktisch freihändig einen neuen Auftrag über mehr als 1,8 Millionen Franken vergeben habe. Nach Ansicht der Beschwerdeführer verstösst dies klar gegen das Vergabe- und das Finanzkompetenzrecht.
Rekurs eingelegt
Der Stäfner Gemeinderat hält den Eingriff für «unbegründet und unverhältnismässig» und will beim Regierungsrat Rekurs einlegen. Am Standort des Recyclinghofs wolle die Gemeinde weiterhin festhalten, da dieser «die beste Lösung für die Bevölkerung» sei.
RGPK als Kontrollinstanz
Die kritische Nachbarschaft sieht sich in ihrer Forderung nach mehr Transparenz bestätigt. Rahel Wagner, eine der Beschwerdeführerinnen, betont, dass der Fall zeige, wie wichtig eine erweiterte Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission (RGPK) wäre. SP, Grüne und SVP haben eine Initiative lanciert, die am 28. September zur Abstimmung kommt.
Entscheid nicht endgültig
Unabhängig vom Ausgang der RGPK-Abstimmung ist das letzte Wort zum Recyclinghof noch nicht gesprochen. Die Gemeinde zieht den Entscheid weiter, und die Anwohnenden haben beim Baurekursgericht auch gegen die Baubewilligung Rekurs erhoben.