Küsnacht, Uster und Dübendorf haben beschlossen, dass sich ihre Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamten bei Engpässen gegenseitig als Urkundspersonen vertreten können.
Der Entscheid hebt die namentlich erwähnten Zivilstandsbeamten auf und ermächtigt die Leitung des Zivilstandsamtes zur Ernennung der Stellvertretungen unter Voraussetzung der Wählbarkeit, teilt die Stadt Dübendorf mit.