Der Gemeinderat Zumikon hat an seiner Sitzung vom 18. August 2025 die Gebührenansätze für Wasser und Abwasser ab dem 1. Januar 2026 bestätigt. Sowohl Benützungs- als auch Anschlussgebühren bleiben unverändert.
Für den Wasserbezug gelten weiterhin CHF 0.75 pro m² Grundstücksfläche, hinzu kommen Grund- und Mengengebühren. Abwasser wird mit CHF 2.50 pro m³ verrechnet, ergänzt durch Grundgebühr, Strassenentwässerung sowie die Mengengebühr von CHF 1.15 pro m³.
Auch die Wassermesser-Miete (CHF 50 pro Jahr) und die Entschädigung für öffentliche Brunnen (CHF 1'000 pro Brunnen) bleiben gleich.
Kehricht: gleiche Preise
Ebenfalls unverändert bleiben die Kehrichtgebühren. Pro Wohnung wird eine Grundgebühr von CHF 30 erhoben, hinzu kommt ein Zuschlag von CHF 0.13 pro m³ umbauten Raum sowie ein Gewerbezuschlag von CHF 100.
Für die Entsorgung gelten weiterhin die bekannten Markenpreise: CHF 1.20 pro 35-Liter-Sack und CHF 24 pro Containerplombe.
Rekursfrist
Gegen die Beschlüsse kann innerhalb von 30 Tagen beim Bezirksrat Meilen Rekurs eingelegt werden. Seit 2022 gilt das Digitale Amtsblatt Schweiz als offizielles Publikationsorgan der Gemeinde. Maßgeblich für die Rekursfrist ist das Datum der Veröffentlichung auf www.epublikation.ch.