Im Bereich der Hausnummer 72 auf der Rotfluhstrasse werden vom 11. August bis voraussichtlich 15. Dezember 2025 vier bis fünf Parkfelder vorübergehend als Installationsplatz für Bauarbeiten genutzt.
Signalisation beachten
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die entsprechende Signalisation rechtsverbindlich ist. Wer die Absperrungen missachtet, macht sich strafbar.
Rechtsmittel möglich
Wer mit der Verfügung nicht einverstanden ist, kann innerhalb von 30 Tagen eine Neubeurteilung beim Gemeinderat Zollikon beantragen. Das Gesuch muss einen Antrag, eine Begründung sowie die entsprechenden Beweismittel enthalten.
Die Abteilung Sicherheit und Umwelt bittet alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die Einschränkungen und um besondere Vorsicht im Baustellenbereich.