Ein Spaziergang mit einem fremden Hund wird für eine Rentnerin von der Zürcher Goldküste teuer. Weil das Tier einen Nachbarn gebissen hat, verurteilte die Staatsanwaltschaft See/Oberland die Frau wegen fahrlässiger Körperverletzung. Obwohl es nicht ihr eigener Hund war, muss sie nun eine bedingte Geldstrafe, eine Busse und Verfahrenskosten bezahlen.
Nur Hundesitterin
Die Rentnerin war lediglich als Hundesitterin für Bekannte eingesprungen, als es zum Zwischenfall kam. Der Nachbar sei auf den Hund zugegangen und habe seine Hand ausgestreckt und in diesem Moment biss das Tier zu. Die Wunde war offenbar so schwer, dass der Fall bei der Staatsanwaltschaft landete. Die Frau habe fahrlässig gehandelt, da sie den Hund trotz bekannter Schutzinstinkte nicht an der Leine geführt habe.
Die Folge
Die Frau wurde zu 20 Tagessätzen à 400 Franken bedingt (bei einer Probezeit von zwei Jahren) und zu einer Busse von 1000 Franken verurteilt. Sie muss die Verfahrenskosten von 1800 Franken zahlen.
Insgesamt drohen der Frau somit im Ernstfall bis zu 10'000 Franken finanzielle Belastung.
Wachsendes Problem?
Laut einem aktuellen Bericht des Zürcher Veterinäramts wurden im vergangenen Jahr 873 Menschen im Kanton Zürich von Hunden gebissen – Tendenz steigend. Besonders heikel sind Situationen, in denen Tiere von Drittpersonen betreut werden, die möglicherweise nicht alle Verhaltensmuster des Hundes kennen oder unterschätzen.