Die Meldung war in der Gemeindezeitung «Maurmer Post» vom 16. Mai 2025 unter amtlichen Publikationen zu lesen – und konnte leicht übersehen werden.
Einzelinitiative gültig
Die Rede ist von einer Einzelinitiative, die eine Teilrevision der Polizeiordnung (Art. 26) zum Thema Feuerwerk verlangt. Die Initianten fordern ein ganzjähriges Verbot von lärmendem Feuerwerk, inkl. 1. August und Silvester.
Nicht lärmendes Feuerwerk soll weiterhin erlaubt sein. Der Gemeinderat hat die Initiative hinsichtlich formaler und materieller Anforderungen geprüft und für gültig erklärt. Weiter heisst es: «Inhaltlich wird der Gemeinderat im Rahmen der Weisung an die Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2025 Stellung nehmen».
Feiern mit Küsnacht
So oder so bleibt den Maurmerinnen und Maumern ein Trost: Die grösste Erstaugust-Feier in der Gegend findet direkt vor der eigenen Haustüre statt - beim Forch-Denkmal auf Küsnachter Gemeindegebiet. Dort wird gefestet nach allen Regeln der Kunst - und die Rechnung bezahlt erst noch der Nachbar.