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Kanton
25.06.2025
25.06.2025 09:55 Uhr

Veterinäramt: Rottweiler-Check

Antreten zum Wesenstest: Noch bis Ende Juni haben Rottweiler-Halter im Kanton Zürich Zeit, um eine Bewilligung für ihren Hund zu beantragen. (Symbolbild) Bild: KEYSTONE/DPA/FRANZISKA KRAUFMANN
Noch bis Ende Juni haben Rottweiler-Halter Zeit, um eine Bewilligung für ihren Hund zu beantragen. 137 taten dies bereits.

Bereits zwölf Beurteilungen mit Rottweiler-Halterinnen und -Haltern fanden statt, wie das Veterinäramt des Kantons Zürich am Dienstag mitteilte. Neben der Wesensbeurteilung des Hundes werde auch die Eignung der Halterinnen und Halter überprüft. Fällt die Überprüfung positiv aus, wird die Haltebewilligung erteilt.

Kynologische Fachpersonen

Die Wesensbeurteilung wird von kynologischen Fachpersonen sowie Expertinnen und Experten des Veterinäramts durchgeführt. Die Beurteilung erfolgt laut Mitteilung anhand eines «Führbarkeitstests nach neuesten kynologischen Erkenntnissen».

Reaktion auf schwere Beissvorfälle

Eine solche Bewilligung brauchen künftig alle Rottweiler-Halterinnen und -Halter, die vor dem 1. Januar 2025 im Kanton Zürich registriert waren. Die Bewilligungen müssen bis am 30. Juni beantragt werden.

Schwerwiegende Beissvorfälle

Der Regierungsrat entschied am 18. Dezember 2024 nach zwei schwerwiegenden Beissvorfällen, die Neuanschaffung von Rottweilern im Kanton Zürich ab 1. Januar 2025 zu verbieten. Die Regelung gilt auch für Mischlingshunde mit mehr als 10 Prozent Rottweiler-Anteil.

350 Rottweiler registriert

Im Kanton Zürich sind gemäss früheren Angaben des Veterinäramts rund 350 Rottweiler registriert. 137 Halterinnen und Halter beantragten bisher eine Bewilligung.

Keystone-SDA