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Männedorf
23.06.2025
24.06.2025 07:32 Uhr

Hochwasserschutz beim Chlingenbach

Der Chlingenbach wird auf 110 Metern Länge ausgebaut, um die Hochwassergefahr für angrenzende Bauten wie den geplanten Seniorenwohnungs-Neubau zu reduzieren.(Symbolbild) Bild: KI
Für den Chlingenbach werden ab 2025 bauliche Schutzmassnahmen umgesetzt. Betroffen ist ein Neubau für Seniorenwohnungen an der Haldenstrasse 60.

Der Gemeinderat Männedorf hat an seiner Sitzung vom 18. Juni 2025 ein Wasserbauprojekt zur Verbesserung des Hochwasserschutzes am Chlingenbach genehmigt. Die Massnahmen betreffen einen Abschnitt von rund 110 Metern Länge zwischen dem Klingenbachweg und dem Rüteliweg, wo derzeit ein Hochwasserschutzdefizit besteht.

Der Abschnitt weist eine ungenügende Kapazität auf, was bei starken Niederschlägen zu einem Überlaufen des Gewässers führen könnte. Das Risiko betrifft auch das geplante Bauprojekt «BG 2024-027», den Ersatzneubau von Seniorenwohnungen an der Haldenstrasse 60.

Objektschutz und Prävention

Das Bauvorhaben liegt im Gefahrenbereich für Gewässerhochwasser. Entsprechend sind bauliche Schutzmassnahmen zwingend notwendig. Die geplanten Arbeiten am Chlingenbach dienen deshalb nicht nur dem generellen Hochwasserschutz, sondern erfüllen zugleich die Auflagen für den Objektschutz.

Für das Projekt hat der Gemeinderat einen Kredit in der Höhe von 337'000 Franken exkl. MwSt. bewilligt. Es handelt sich dabei um eine gebundene Ausgabe gemäss § 103 GG, deren Zuständigkeit beim Gemeinderat liegt.

Keine Ermessensspielräume

Laut § 5 VGG sind Sachwerte so zu unterhalten, dass Substanz und Gebrauchsfähigkeit gewahrt bleiben. Ziel ist es, Personen-, Sach- oder Bauschäden zu verhindern. Die baulichen Eingriffe entsprechen sowohl den Vorgaben der kantonal festgelegten Gefahrenkarte als auch dem Erhalt der Infrastruktur.

Der Gemeinderat betont, dass weder in sachlicher, zeitlicher noch örtlicher Hinsicht ein erheblicher Entscheidungsspielraum besteht. Die Sanierungsmassnahmen sind langfristig geplant, und das kantonale Subventionsprogramm bestimmt zusätzlich das Zeitfenster.

Rekursmöglichkeit

Gegen den Beschluss kann innert fünf Tagen ab Publikationsdatum schriftlich Rekurs beim Bezirksrat, Postfach, 8706 Meilen eingelegt werden (§ 19 ff VRG). Die Eingabe muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss soll möglichst beigelegt werden.

Weitere Informationen sind auf der Website der Gemeinde Männedorf unter: Männedorf - Chlingenbach, Wasserbauprojekt Hochwasserschutz, gebundene Ausgaben

Gemeinde Männedorf/ Goldkueste24