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Kanton
17.06.2025

GZO: Gericht bewilligt Verlängerung der Nachlassstundung

Die GZO AG gewinnt nochmal Zeit. (Archivbild) Bild: Keystone/CHRISTIAN BEUTLER
Das Bezirksgericht Hinwil gewährt der GZO AG eine Verlängerung der definitiven Nachlassstundung bis zum 19. Juni 2026.

Seit dem 19. Dezember 2024 befindet sich die GZO AG Spital Wetzikon in der definitiven Nachlassstundung. Anfang Juni 2025 berichteten die Sachwalter dem Bezirksgericht Hinwil über die aktuelle Betriebssituation und die Weiterentwicklung des Sanierungsplans und beantragten Verlängerung der definitiven Nachlassstundung.

Wie die GZO AG in ihrer Mitteilung schreibt, hat das Bezirksgericht Hinwil am 16. Juni 2025 entschieden, die definitive Nachlassstundung um weitere 12 Monate bis zum 19. Juni 2026 zu verlängern.

In seiner Prüfung des Gesuchs der Sachwalter sei das Gericht zum Schluss gekommen, dass im Rahmen der definitiven Nachlassstundung realistische Chancen auf den Abschluss eines Nachlassvertrages bestünden. Der Gerichtsentscheid untermauere, dass das GZO über einen gut funktionierenden Spitalbetrieb verfüge und man mit den Bemühungen zur Weiterentwicklung des Sanierungskonzepts auf dem richtigen Weg sei, so Verwaltungsratspräsident Andreas Mika.

Die Nachlassstundung verschaffe der GZO AG Spital Wetzikon die Möglichkeit, ein Sanierungskonzept unter Einbezug aller relevanten Interessensgruppen auszuarbeiten.

Aktuell würden Gespräche mit unterschiedlichen Gläubigern stattfinden, bei welchen das GZO die Möglichkeiten für eine Weiterentwicklung des Sanierungskonzepts bespreche.

Entscheid im Frühjahr 2026

Der Zeitplan sieht vor, dass die Gläubiger im Frühjahr 2026 über den Nachlassvertrag befinden können.

Die Beendigung der definitiven Nachlassstundung sei, gemäss aktuellem Stand des Sanierungskonzepts, für das zweite Quartal 2026 geplant.

Zürioberland24/bt