Im Rahmen des kantonalen Projekts zum Betriebs- und Gestaltungskonzept Seestrasse Kehlhof Mitte plant die Gemeinde Stäfa den Ersatz des bestehenden Buswartehauses bei der Haltestelle Kehlhof Süd. Zusätzlich soll der Einlenker der Ebnetstrasse in die Seestrasse höhenmässig angepasst werden.
Die betroffenen Planunterlagen sind öffentlich aufgelegt und können vom 13. Juni bis 14. Juli 2025 in der Gemeindeverwaltung Stäfa, Goethestrasse 16, 2. Stock, Büro 201A, eingesehen werden. Das Projekt ist an Ort markiert und betrifft die öffentliche Infrastruktur direkt im Ortszentrum.
Recht auf Einsprache
Einsprachen gegen das Projekt, die Enteignung sowie allfällige Entschädigungs- und Anpassungsbegehren müssen schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach persönlicher Mitteilung bei der Gemeindeverwaltung Stäfa eingereicht werden.
Unterbleibt eine fristgerechte Anmeldung durch betroffene Grundeigentümer, gilt die Zustimmung zur Abtretung automatisch als erteilt. In solchen Fällen anerkennt der Eigentümer im Voraus die Entscheidung der Schätzungskommission.
Verfügungsbeschränkung
Ab Veröffentlichung der Baupläne darf ohne Zustimmung der Gemeinde keine wesentliche Veränderung an den betroffenen Grundstücken vorgenommen werden. Notfälle sind ausgenommen.
Streitigkeiten über diese Einschränkung werden im summarischen Verfahren durch den Präsidenten des Bezirksgerichts entschieden. Schäden durch Einschränkungen werden durch die Gemeinde entschädigt.
Einspracheverfahren
Einspracheberechtigt ist, wer vom Projekt direkt betroffen ist und ein schutzwürdiges Interesse nachweisen kann. Die Eingabe muss einen klaren Antrag und eine Begründung enthalten. Beweismittel sollen genau bezeichnet und möglichst beigelegt werden.
Einsprachen gegen die Enteignung sowie Anträge auf Anpassungsarbeiten sind ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Rechtsgrundlagen sind § 17 StrG und §§ 21 ff. VRG.