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12.06.2025
13.06.2025 06:52 Uhr

Millionenbetrug: Handwerker schuldig

Das Bezirksgericht Zürich sprach zwei Handwerker wegen eines Millionenbetrugs in einer Zürcher Genossenschaft schuldig. (Symbolbild) Bild: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
Das Bezirksgericht hat zwei Handwerker zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt. Sie halfen Ex-Chefs einer Zürcher Baugenossenschaft, gesamthaft 2,4 Millionen Franken abzuzügeln.

Das Gericht sprach einen 58-jährigen Schweizer der mehrfachen Urkundenfälschung, der qualifizierten Geldwäscherei und der mehrfachen Gehilfenschaft zur qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig, wie der Richter bekannt gab. Er verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren über ihn.

Schweizer und Italiener

Ein 72-jähriger, italienischer Staatsbürger wurde der Urkundenfälschung, der qualifizierten Geldwäscherei und der mehrfachen Gehilfenschaft zur qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig gesprochen. Das Gericht verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten - die Probezeit beträgt ebenfalls zwei Jahre.

Zudem wird dieser verpflichtet, der Baugenossenschaft 505'000 Franken zuzüglich fünf Prozent Zins - also rund 700'000 Franken - zu zahlen. Die Urteile können noch angefochten werden.

Weil die Beschuldigten grundsätzlich geständig waren, fanden die Prozesse im abgekürzten Verfahren statt. Das heisst, die Handwerker einigten sich mit der Staatsanwaltschaft auf Urteilsvorschläge, welche das Bezirksgericht nun zum Urteil erhob.

«Sehr hohe kriminelle Energie»

Der Richter sprach bei der mündlichen Urteilseröffnung von einer «sehr hohen kriminellen Energie». Diese Taten hätten gar nicht begangen werden können, wenn die Genossenschaftschefs nicht so «willige Helfer» gehabt hätten.

Er erwähnte auch den langen Deliktszeitraum von 5 und 10 Jahren. «Es ist unglaublich, wie viel Geld der Genossenschaft in dieser Zeit entgangen ist», so der Richter. Das Gericht ging von einem mittleren Verschulden aus.

Keystone-SDA