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Meilen
10.06.2025
10.06.2025 08:37 Uhr

Shopping mit fremder Kreditkarte

Mit einer gefundenen Kreditkarte kaufte ein Mann Zigaretten und Kaffeerahm. Bild: Lisa Maire
Ein Mann fand in Meilen ein Portemonnaie und ging damit einkaufen. Für die Nutzung der fremden Kreditkarte wurde er jetzt mit 400 Franken gebüsst.

Ein 59-jähriger Mann hat im vergangenen November in Meilen ein Portemonnaie gefunden und sich entschieden, es nicht dem Fundbüro oder der Polizei zu übergeben. Stattdessen nutzte er den Inhalt für eigene Zwecke – mit strafrechtlichen Konsequenzen.

Fund wird zur Straftat

Wie der Tages-Anzeiger berichtet, entdeckte der Mann das Portemonnaie in der Nähe des Fährenstegs. Er nahm es an sich, verzichtete jedoch darauf, den Fund zu melden oder den Besitzer zu kontaktieren. Laut Strafbefehl hätte er diesen anhand der im Portemonnaie enthaltenen Kreditkarte leicht identifizieren können. Der Name des Eigentümers war auf der Karte deutlich sichtbar.

Der Finder unterliess aber jegliche Versuche, das Portemonnaie korrekt zurückzugeben. Stattdessen konzentrierte er sich auf die Kreditkarte – und nutzte diese für einen kleinen Einkauf. Die Brieftasche selbst behielt er ebenfalls.

Zigaretten und Kaffeerahm

Mit der gestohlenen Kreditkarte begab sich der Mann noch am selben Tag in einen Migrolino-Shop an der Seestrasse. Dort kaufte er drei Packungen Zigaretten im Gesamtwert von 27 Franken sowie Kaffeerahm für 2.40 Franken. Der Warenwert war gering, doch der rechtliche Verstoss wog schwer.

Wie der Mann später überführt wurde, lässt der Strafbefehl offen. Fest steht jedoch, dass die Staatsanwaltschaft See/Oberland den Fall untersucht und eine Verurteilung ausgesprochen hat.

Rechtliche Folgen

Der Schweizer muss sich nun wegen unrechtmässiger Aneignung sowie betrügerischer Verwendung einer Datenverarbeitungsanlage verantworten. Diese beiden Delikte beziehen sich auf das Behalten des Fundstücks und den Missbrauch der Kreditkarte.

Für den vermeintlich harmlosen Einkauf wurde dem Mann eine Busse in der Höhe von 400 Franken auferlegt. Damit zeigt der Fall, dass auch kleinere Diebstähle und der Missbrauch fremder Zahlungsmittel strafrechtlich nicht ohne Folgen bleiben.

Goldkueste24