Die Berufungsverhandlung in der Strafsache (Geschäfts-Nr. SB250133) gegen Pierin Vincenz und zahlreiche weitere Beschuldigte ist für den Zeitraum vom 10. bis 21. August 2026 angesetzt. Als Reservetermine sind die Wochen vom 24. August bis 4. September 2026 eingeplant.
Die Einzelheiten zum Ablauf werden einige Wochen vor Verhandlungsbeginn kommuniziert.
Aufgrund der aussergewöhnlichen Komplexität und des Umfangs des Verfahrens – insbesondere im Hinblick auf die umfangreichen Akten und zahlreichen prozessualen Anträge – ist die Vorbereitung besonders aufwendig. Diese dauere an und erstrecke sich teilweise auch über das laufende Verfahren vor dem Bundesgericht hinaus, teilt das Zürcher Obergericht mit.
Wie bei Rückweisungen durch das Bundesgericht üblich, wird auch in diesem Fall die I. Strafkammer mit denselben Mitgliedern wie im bisherigen Verfahren besetzt sein.