Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, für den Erwerb von Rechten zur Kompensation der durch die Um- und Einzonung östlich der Sport- und Mehrzweckhalle Frohberg beanspruchten Fruchtfolgeflächen einen Verpflichtungskredit von 900'000 Franken zu bewilligen.
Das Geschäft wurde an der Gemeindeversammlung vom 5. bis 7. Mai 2025 vertagt und steht somit erneut zur Abstimmung.
Sportanlage Frohberg
Die Sportanlagen auf dem Frohberg sind heute Heimat für vier Vereine: den Fussballclub Stäfa, Handball Stäfa, den Schwingklub Zürichsee rechtes Ufer sowie den Tennisclub Frohberg.
Aufgrund der steigenden Nachfrage und der erhöhten Anforderungen im Nachwuchs und Leistungssport sind die Anlagen seit längerer Zeit an der Belastungsgrenze.
Insbesondere die Fussballplätze stossen an ihre Kapazitätsgrenzen.
Planung eines neuen Fussballfeldes
Das sportpolitische Programm des Gemeinderats sieht deshalb die Realisierung eines zusätzlichen Fussballfeldes für den Fussballclub Stäfa vor.
Damit soll die zukünftige Entwicklung der Vereine und der Anlage gesichert werden.
Hierfür wurde im Rahmen der Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung die bestehende Zone für öffentliche Bauten östlich der Sport- und Mehrzweckhalle erweitert.
Fruchtfolgeflächen
Das betroffene Gebiet umfasst Fruchtfolgeflächen (FFF), die zu den wertvollsten Ackerböden für die Landwirtschaft gehören.
Auf kantonaler Ebene ist eine Mindestfläche dieser Flächen vor Überbauung zu schützen, um die langfristige Versorgungssicherheit mit Nahrungsmitteln zu gewährleisten.
Wer Fruchtfolgeflächen überbaut, ist verpflichtet, eine gleichwertige Ersatzfläche zu schaffen bzw. diese zu kompensieren.
Dafür bestehen verschiedene Möglichkeiten.
Kompensation
Nach eingehender Prüfung gelangt der Gemeinderat zum Schluss, dass der Erwerb von FFF-Kompensationsrechten die sinnvollste Lösung darstellt.
Dabei erwirbt die Gemeinde das Recht an bereits aufgewerteten Fruchtfolgeflächen, wodurch die überbaute Fläche ersetzt wird.
Solche Flächen werden von privaten Unternehmen «auf Vorrat» aufgewertet, indem sie landwirtschaftliche Böden erwerben und in FFF umwandeln.
Kosten und Alternativen
Die Kosten für den Erwerb der erforderlichen Kompensationsrechte richten sich nach der beanspruchten Fläche und der Nutzungseignungsklasse der betroffenen Böden.
Sie belaufen sich auf 900'000 Franken. Gleichzeitig ist der Gemeinderat bestrebt, wenn möglich die kostengünstigere Variante der FFF-Kompensation über ein eigenes Bodenaufwertungskonzept umzusetzen.