Ab dem 1. Januar 2026 müssen sich Stromkonsumenten in der Gemeinde Meilen auf höhere Kosten einstellen. Der Gemeinderat hat am 13. Mai 2025 eine Erhöhung der Abgabe für die Netznutzung beschlossen. Diese wird von aktuell 0.3 auf neu 0.5 Rappen pro Kilowattstunde angehoben.
Die Anpassung betrifft den Artikel 78 des Gebührentarifs der politischen Gemeinde Meilen. Die Massnahme tritt zum Jahresbeginn 2026 offiziell in Kraft und wurde im Einklang mit den Erwägungen des Gemeinderats gefasst.
Begründung und Umsetzung
Die Gemeinde folgt damit den Empfehlungen des Ökologiefonds der Infrastruktur Zürichsee AG. Ziel ist es, die Finanzierung des lokalen Stromnetzes langfristig sicherzustellen und gleichzeitig ökologische Projekte zu unterstützen. Die Erhöhung soll zur nachhaltigen Entwicklung der Energieinfrastruktur beitragen.
Wichtig ist: Einem allfälligen Rekurs gegen diesen Entscheid wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Das bedeutet, dass die Erhöhung in jedem Fall wie geplant umgesetzt wird – auch wenn Einsprachen dagegen eingereicht werden.
Rekursrecht bleibt bestehen
Gegen den Beschluss kann jedoch formell Rekurs eingelegt werden. Die Frist dafür beträgt 30 Tage ab Veröffentlichung. Der Rekurs ist schriftlich beim Bezirksrat Meilen einzureichen. Er muss einen konkreten Antrag sowie eine nachvollziehbare Begründung enthalten.
Zudem muss der angefochtene Entscheid entweder beigelegt oder genau bezeichnet werden. Auch die angeführten Beweismittel sind konkret zu benennen und wenn möglich, beizulegen. Nur vollständig eingereichte Rekursschriften werden vom Bezirksrat behandelt.
Finanzielle Auswirkungen
Für Haushalte bedeutet die Erhöhung der Netzabgabe eine leicht spürbare Mehrbelastung. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 4’000 kWh im Jahr steigt die jährliche Abgabe von 12 auf 20 Franken. Die Mehreinnahmen sollen der lokalen Infrastruktur zugutekommen.
Die Gemeinde betont, dass sie mit der Massnahme einen Beitrag zur nachhaltigen Energiezukunft leisten will. Weitere Anpassungen in der Zukunft sind nicht ausgeschlossen – sie hängen von der Entwicklung des Strommarkts und den Bedürfnissen der Netzbetreiber ab.