Die Baudirektion des Kantons Zürich ersucht im Rahmen des Projekts «Neubau Radweg Hombrechtikon – Grüningen» um Bewilligung zur temporären Rodung von 236 m² sowie zur definitiven Rodung von 249 m² Wald.
Betroffen sind die Parzellen mit den Kataster-Nummern 7648 und 2165. Die Rodung ist notwendig, um den geplanten Radweg zwischen Hombrechtikon und Grüningen zu realisieren.
Öffentliche Auflage
Das Rodungsgesuch wird gemäss Art. 5 WaG öffentlich aufgelegt. Die Unterlagen können während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Hombrechtikon, Feldbachstrasse 12, Schalter Einwohnerdienste, 1. Obergeschoss, eingesehen werden.
Zusätzlich sind die Dokumente auch online auf der Webseite der Gemeinde Hombrechtikon abrufbar.
Rechtsmittel
Einsprachen gegen die Rodung sind innerhalb von 30 Tagen ab Veröffentlichung schriftlich an das Amt für Landschaft und Natur, Abteilung Wald, Weinbergstrasse 15, 8090 Zürich, zu richten.
Die Einsprache muss einen Antrag mit Begründung enthalten. Zudem sind die angefochtenen Unterlagen soweit möglich beizulegen oder genau zu bezeichnen.