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Kanton
16.05.2025
17.05.2025 07:40 Uhr

Mutmassliche Brandstifterin vor Gericht

Die Ermittlungen der Kantonspolizei Zürich führten zur Identifizierung der mutmasslichen Täterin. Bild: KI
Acht Brände in Elgg, 2,6 Millionen Franken Schaden: Ab Mitte Mai steht eine 44-jährige Schweizerin wegen Brandstiftung vor dem Bezirksgericht Winterthur.

In der ersten Hälfte des Jahres 2024 kam es im Zentrum von Elgg sowie in angrenzenden Gebieten wiederholt zu Bränden. Innerhalb weniger Monate wurden insgesamt acht Feuer registriert, die in mehreren Fällen beträchtliche Schäden verursachten.

Die Ermittlungen liefen auf Hochtouren. Die Kantonspolizei Zürich arbeitete eng mit der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland zusammen. Diese intensive Zusammenarbeit führte schliesslich Mitte 2024 zur Verhaftung einer verdächtigen Frau.

Die 44-jährige Schweizerin, die in Elgg wohnhaft ist, geriet ins Visier der Ermittler und wurde im Juli 2024 festgenommen. Gegen sie wurde ein Verfahren wegen mehrfacher Brandstiftung eingeleitet.

Mutmassliche Brandstiftungen

Laut Anklageschrift soll die Beschuldigte zwischen Mitte März und Anfang Juli 2024 wiederholt Brände gelegt haben. Die Taten ereigneten sich an verschiedenen Orten innerhalb der Gemeinde Elgg.

Insgesamt werden der Frau acht Brandstiftungen zur Last gelegt. Bei der Hälfte davon blieb es bei Versuchshandlungen mit eher geringem Schaden. In den restlichen Fällen kam es jedoch zu erheblichen Zerstörungen.

Dabei wurden unter anderem mehrere Gebäude, landwirtschaftliche Bauten sowie ein Fahrzeug schwer beschädigt. Der gesamte Sachschaden beläuft sich auf rund 2,6 Millionen Franken.

Psychologisches Gutachten

Im Verlauf der Untersuchung wurde ein forensisch-psychologisches Gutachten eingeholt. Die Fachleute kamen zum Schluss, dass bei der Beschuldigten eine eingeschränkte Schuldfähigkeit vorliegt.

Trotzdem fordert die Staatsanwaltschaft eine mehrjährige Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Zusätzlich wird dem Gericht nahegelegt, eine stationäre therapeutische Massnahme anzuordnen.

Verfahren liegt nun beim Gericht

Die Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft wurde inzwischen abgeschlossen. Mitte Mai 2025 reichte die Anklagebehörde die Klageschrift beim Bezirksgericht Winterthur ein.

Mit diesem Schritt ging auch die Verantwortung für das weitere Verfahren an das Gericht über. Solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, gilt für die Beschuldigte die Unschuldsvermutung.

Über die Inhalte der Medienmitteilung hinaus sind derzeit keine weiteren Angaben seitens der Staatsanwaltschaft möglich.

Kantonspolizei Zürich/ Goldkueste24