Der Regierungsrat lehnt den Vorstoss ab und schlägt stattdessen einen Gegenvorschlag mit einer Erhöhung der Wohnbaufördermittel um 180 Millionen Franken vor. Linke Kritiker bemängeln, dass dieser Gegenvorschlag nichts mit der Initiative zu tun habe und die Stimmberechtigten zu einer falschen Entscheidung zwinge.
Juristische Schwächen
Ein Rechtsgutachten bestätigt zwar juristische Schwächen, hält den Gegenvorschlag aber grundsätzlich für zulässig. Zusätzlich existiert ein zweiter Gegenvorschlag von EVP-Kantonsrat Scognamiglio, der ein eingeschränktes Vorkaufsrecht vorsieht.
Dieser Kompromiss scheiterte jedoch an einem Kurswechsel der GLP. Noch ist unklar, welcher Gegenvorschlag zur Abstimmung kommt – der Kantonsrat entscheidet darüber in Kürze.