Zwei Arbeiter halten im Frühling 2023 in Küsnacht am Rand eines Waldwegs ihre Mittagspause ab. Während einer im Lieferwagen bleibt und isst, steigt der andere aus und holt zwei Säcke mit Laub aus dem Fahrzeug. Sie bereiten sich auf den nächsten Einsatz vor – so schildern es die Männer später vor Gericht. Die Türen des Lieferwagens stehen offen, als sich das Geschehen ereignet.
Eine vorbeifahrende Autofahrerin sieht die Szene offenbar anders. Sie stoppt, greift zum Telefon und informiert die Polizei. Ihrer Darstellung nach werfen die Männer Laub, Erde sowie Topfpflanzen in den Wald. Die Anzeige hat Folgen: Ein Strafbefehl wird erlassen.
Illegale Ablagerung
Die beiden Arbeiter sehen sich mit dem Vorwurf konfrontiert, Abfälle unerlaubt entsorgt und damit gegen das Waldgesetz verstossen zu haben. Ihnen drohen eine Busse und Gebühren in Höhe von je 630 Franken. Weil sie den Strafbefehl nicht akzeptieren, landet der Fall vor dem Bezirksgericht Meilen.
Im Prozess weisen die Männer die Vorwürfe entschieden zurück. Die Laubsäcke seien lediglich für kurze Zeit auf dem Boden abgestellt und dann wieder ins Fahrzeug geladen worden. Einer der Beschuldigten betont, niemand würde so offensichtlich in Gegenwart einer Passantin illegal Grüngut entsorgen. Er legt Wert darauf, als ehrlicher Handwerker zu gelten. Sein Kollege erklärt, er sei während des gesamten Vorfalls im Fahrzeug geblieben.
Beweislage bleibt unsicher
Die Polizei nimmt den Ort später in Augenschein. Am Waldrand liegt tatsächlich Grüngut, das laut dem Bericht frisch deponiert wirkt. Für die Ermittler spricht dies für eine illegale Ablagerung. Der Verteidiger sieht das anders: Es sei unklar, wann das Material dort abgelegt worden sei. Ausserdem komme es an dieser Stelle regelmässig zu unerlaubten Entsorgungen.
Die Aussage der Zeugin, die den Vorfall gemeldet hatte, sorgt im Gerichtssaal für zusätzliche Zweifel. Zunächst will sie gesehen haben, wie beide Männer Grüngut in die Böschung kippen. Später spricht sie nur noch von einem einzelnen Laubsack. Für die Verteidigung ein klarer Hinweis auf eine unzuverlässige Beobachtung.
Verfahrensfehler kippt das Verfahren
Letztlich ist es jedoch nicht die widersprüchliche Aussage, die das Verfahren entscheidet. Die Zeugin war bei ihrer Einvernahme durch die Behörde nicht korrekt über ihre Wahrheitspflicht informiert worden. Aufgrund dieses Verfahrensfehlers dürfen ihre Aussagen nicht verwertet werden.
Das Gericht spricht beide Männer in allen Punkten frei. Die Einzelrichterin erkennt zwar Unklarheiten in der Darstellung der Zeugin, doch der juristische Formfehler wiegt schwerer. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.