Wer in Zürich mit dem Velo zum Hauptbahnhof fährt, muss sich künftig an eine neue Regel halten. Ab dem 22. Mai 2025 dürfen Fahrräder an den Abstellplätzen rund um den HB, ebenso wie in der neuen Velostation «Stadttunnel», maximal 48 Stunden lang stehen. Danach werden sie von der Stadt entfernt. Ziel ist es die Abstellflächen wieder für den täglichen Pendlerverkehr nutzbar zu machen und nicht von vergessenen oder defekten Rädern zu blockieren.
1240 neue Plätze im Stadttunnel
Die Änderung kommt nicht aus heiterem Himmel. Mit der Eröffnung des Stadttunnels, der künftig Veloschutz und -komfort direkt bei den Gleisen bietet, schafft die Stadt Zürich neue Kapazitäten. 1240 überdachte und kostenlose Abstellplätze stehen ab dem 22. Mai zur Verfügung, das sind deutlich mehr als die bisherigen rund 570 temporären Plätze, die nun verschwinden. Betroffen sind unter anderem Standorte entlang der Sihl und bei der Postbrücke.
Abtransport und neue Bestimmung
Wer die neue 48-Stunden-Frist ignoriert, muss damit rechnen, dass sein Velo entfernt wird. Die Stadt bewahrt die Räder zunächst 90 Tage lang auf. Wird das Velo in dieser Zeit nicht via Onlineformular abgeholt, geht es an eine gemeinnützige Organisation. So will Zürich nicht nur für Ordnung sorgen, sondern auch Nachhaltigkeit fördern.
Wer länger parken will, zahlt
Für Velofahrer, die ihr Rad länger als zwei Tage abstellen wollen, bleibt die Velostation Europaplatz die erste Adresse. Dort gibt es kostenpflichtige, aber wettergeschützte Langzeitplätze. Die Stadt hat die Preise dort bereits Anfang 2024 gesenkt. Alternativ können weiterhin nahegelegene Seitenstrassen rund um den HB genutzt werden, denn dort gelten keine zeitlichen Einschränkungen.