Eine Frau, eben erst aus der Dusche gekommen, stand nur mit einem Badetuch bekleidet im Flur, als mehrere Einsatzkräfte ihre Wohnung betraten. Der Grund: Die Kantonspolizei sollte im Auftrag der Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung durchführen. Dummerweise landeten die Beamten jedoch im falschen Stockwerk – und somit in der falschen Wohnung.
Bedroht trotz Unschuld
Die Situation eskalierte kurzzeitig. Laut Angaben der Frau drohten die Polizisten, sie in Handschellen zu legen, falls sie sich nicht kooperativ verhalte.
Erst nach einer intensiven Diskussion und einem klärenden Anruf bei der Staatsanwaltschaft erkannten die Polizisten ihren Fehler und baten die Frau um Entschuldigung.
Einsatz endet mit Entschädigung
Die Betroffene verlangte eine offizielle Stellungnahme und wandte sich an die Ombudsstelle für polizeiliche Angelegenheiten. Die Kantonspolizei zahlte der Frau eine finanzielle Entschädigung in der Höhe von mehreren hundert Franken. Zudem bot sie ihr ein Gespräch mit dem betriebseigenen Psychologen an.