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Kanton
22.04.2025
23.04.2025 07:56 Uhr

Weniger Denkmalschutz

Unter Denkmalschutz fallen oft auch vergleichsweise moderne Gebäude - wie die Pyramide am rechten Zürichsee-Ufer. Bild: zVg
Der Zürcher Regierungsrat will das Bauen an denkmalgeschützten Gebäuden vereinfachen. Auch energetische Modernisierungen sollen einfacher möglich werden.

Kleinere bauliche Änderungen an denkmalgeschützten Gebäuden im Kanton Zürich sollen künftig ohne separaten Schutzentscheid möglich sein. Der Regierungsrat schlägt zu diesem Zweck eine Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) und der dazugehörigen Verordnung vor, wie er am Donnerstag mitteilte. Die Vernehmlassung dazu wurde eröffnet.

Einheitliche Regelung

Die Vorlage soll auch die Unterscheidung zwischen regionaler und kantonaler Bedeutung von Schutzobjekten aufheben. Auch die kommunalen Inventare sollen künftig durch den Kanton erstellt werden. Dies soll zu einer besseren Vergleichbarkeit und mehr Rechtssicherheit führen.

Eigentumsrechte stärken

Die Vorlage soll zudem die Rechte von Eigentümerinnen und Eigentümern stärken. Die Unterschutzstellung von Objekten soll künftig hauptsächlich durch verwaltungsrechtliche Verträge erfolgen. Zudem sollen Eigentümer aktiv über die Aufnahme in ein Inventar informiert werden.

 

tre