Aufgrund des Erstkommunions-Gottesdienstes der römisch-katholischen Kirche wird am Sonntag, 27. April 2025 von 08:00 bis 14:00 Uhr eine vorübergehende Verkehrsbeschränkung erlassen.
Einbahnverkehr
Auf der Kirchbühlstrasse ist der Verkehr mit Fahrzeugen in dieser Zeit nur in Fahrtrichtung Chapfwiesenstrasse gestattet.
Die Einbahnregelung gilt ab der Verzweigung Grundstrasse bis zur Verzweigung Chapfwiesenstrasse.
Parkieren eingeschränkt möglich
Das Parkieren ist während der genannten Zeit im betroffenen Abschnitt erlaubt – jedoch nur auf der linken Fahrbahnseite der Kirchbühlstrasse.
Hinweis der Polizei
Die Verkehrsteilnehmer werden ersucht, die Signalisation sowie die Weisungen der Polizeiorgane strikt zu befolgen.