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Stäfa
18.04.2025
19.04.2025 07:41 Uhr

Verkehrsbeschränkung zur Erstkommunion

Temporäre Verkehrsschilder und Absperrungen weisen auf die Einbahnregelung während der Erstkommunion hin. Bild: KI
Am Sonntag, 27. April 2025 kommt es auf der Kirchbühlstrasse von 08:00 bis 14:00 Uhr wegen der Erstkommunion zu einer temporären Einbahnregelung.

Aufgrund des Erstkommunions-Gottesdienstes der römisch-katholischen Kirche wird am Sonntag, 27. April 2025 von 08:00 bis 14:00 Uhr eine vorübergehende Verkehrsbeschränkung erlassen.

Einbahnverkehr 

Auf der Kirchbühlstrasse ist der Verkehr mit Fahrzeugen in dieser Zeit nur in Fahrtrichtung Chapfwiesenstrasse gestattet.
Die Einbahnregelung gilt ab der Verzweigung Grundstrasse bis zur Verzweigung Chapfwiesenstrasse.

Parkieren eingeschränkt möglich

Das Parkieren ist während der genannten Zeit im betroffenen Abschnitt erlaubt – jedoch nur auf der linken Fahrbahnseite der Kirchbühlstrasse.

Hinweis der Polizei

Die Verkehrsteilnehmer werden ersucht, die Signalisation sowie die Weisungen der Polizeiorgane strikt zu befolgen.

Gemeinde Stäfa/ Goldkueste24