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Meilen
08.04.2025
09.04.2025 18:04 Uhr

BMW-Raser scheitert vor Gericht

Ein BMW-Fahrer wurde mit 110 km/h auf einer 80er-Strecke geblitzt. Trotz zahlreicher Einwände bestätigte das Bundesgericht die Strafe. Bild: Goldkueste24
Weil das Lasermessgerät angeblich falsch zielte, zog ein BMW-Fahrer nach dem Blitz-Marathon bis vor Bundesgericht. Genützt hat es ihm nichts.

Im Sommer 2021 wurde ein Autofahrer im Bezirk Meilen auf einer Strecke mit Tempolimite 80 km/h mit 110 km/h geblitzt. Das Lasermessgerät der Kantonspolizei Zürich dokumentierte die Übertretung klar. Der Fahrer sass in einem 300 PS starken BMW – und der Fall schien zunächst eindeutig.

Doch der Mann wollte das nicht hinnehmen. Obwohl die Messung seine Überschreitung deutlich zeigte, weigerte er sich, die Verantwortung zu übernehmen. Er bezweifelte die Korrektheit des verwendeten Lasermessgeräts und versuchte, die Aufnahme als Beweismittel zu entwerten.

Weg durch alle Instanzen

Der BMW-Fahrer begann einen juristischen Marathon und führte seine Argumentation durch mehrere Gerichtsinstanzen bis hin zum Bundesgericht. Dort versuchte er sich mit dem Verweis auf technische Mängel der Messung vor der Strafe zu drücken.

Er behauptete, das Messgerät sei nicht korrekt kalibriert gewesen und deshalb sei die Geschwindigkeitsmessung nicht verwertbar. Laut seiner Darstellung habe das Visier des Lasermessgeräts gar nicht sein Fahrzeug anvisiert, sondern den Boden.

Richtigkeit der Messung

Kern seiner Argumentation war die Behauptung, das Fadenkreuz des Geräts sei nicht auf sein Auto gerichtet gewesen. Damit habe die Polizei nicht nachweisen können, dass die Messung korrekt erfolgte. Der Mann forderte deshalb, dass der Messbeamte als Zeuge gehört werde, um den Ablauf zu klären.

Das Bundesgericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Bereits das Zürcher Obergericht hatte eine solche Befragung für unnötig gehalten. Auch in Lausanne kamen die Richter zum Schluss, dass keine Zweifel an der Richtigkeit der Messung bestehen.

Gutachten entkräftet Zweifel

Zur Beurteilung wurde ein spezielles Gutachten eingeholt. Dieses kam zum Schluss, dass eine leichte Abweichung des Fadenkreuzes keinen Einfluss auf die Resultate habe. Zudem verfüge das Gerät über ein gültiges Eichzertifikat. Damit seien die formellen Voraussetzungen erfüllt.

Auch der Versuch des Mannes, sich mit einer weiteren Ausrede zu entlasten, blieb erfolglos. Er hatte behauptet, nur deshalb zu schnell gefahren zu sein, weil er ein anderes Fahrzeug habe überholen wollen. Dieses habe plötzlich beschleunigt, woraufhin er ebenfalls schneller geworden sei.

Gericht lässt Ausrede nicht gelten

Das Bundesgericht sah darin keine Rechtfertigung. Die Hinweise auf die angebliche Überholsituation änderten nichts am Sachverhalt. Für die Richter war nicht erkennbar, inwiefern sich daraus ein Vorteil für den Mann ergeben sollte.

Die höchste Instanz bestätigte damit das vorinstanzliche Urteil – eine klare Absage an sämtliche Einwände des Beschuldigten. Die Rechtslage sei eindeutig, die Beweise belastbar und die Strafe angemessen.

Hohe Kosten

Das Zürcher Obergericht hatte den Mann wegen vorsätzlicher grober Verletzung der Verkehrsregeln verurteilt. Es sprach eine bedingte Geldstrafe in Höhe von 6000 Franken aus, dazu kam eine Busse von 1500 Franken.

Da die Geldstrafe bedingt verhängt wurde, wäre der Mann ursprünglich nur zur Zahlung der Busse verpflichtet gewesen. Doch durch den Weiterzug ans Bundesgericht steigen die Kosten nun erheblich – allein 3000 Franken Gerichtskosten kommen hinzu.

Goldkueste24