Kürzlich sicherte sich Jonas Lauwiner, wohnhaft in Burgdorf, diverse Grundstücke im Kanton Schwyz, darunter auch in fünf Marchgemeinden. Dabei handelt es sich um ehemals herrenlose Grundstücke und es sind vor allem Quartierstrassenoder Teile davon (wir berichteten). Der 30-Jährige reagierte auf unsere schriftliche Anfrage und stellte sich dem Telefon-Interview.
Natürlich dreht das Gespräch schnell in Richtung «herrenlose Grundstücke» und deren Aneignung. Lauwiner betont: «Das ist vollkommen legal.»
Verantwortung und Kosten
Anwohner «seiner Strassen» hätten sich bislang keine offiziell bei ihm gemeldet – und Strassenzölle könne er ohnehin keine erheben. Aber es gibt immer Rechte und Pflichten. Die Nutzer haben das Wegrecht, aber sie müssen auch die Unterhaltskosten tragen.
Für ihn persönlich bedeute der Besitz wenig Nutzen: «Ich wohne nicht dort, also brauche ich die Strassen nicht. Aber ich muss mich um Dinge wie Schneeräumung kümmern – die Kosten werden dann auf die Anwohner umgewälzt.» Natürlich kennt Lauwiner die Rechtslage genau.
Er findet aber auch, dass es im Kanton Schwyz relativ viele Privatstrassen und deshalb auch Strassengenossenschaften gebe. Es sei oft kompliziert, diese zu gründen, vor allem, wenn es sehr viele Anwohner gebe. Und dann sei die Priorität dafür oftmals auch sehr tief.