Der Fall des abgesetzten Schaffhauser Ständerats Simon Stocker, der zum Zeitpunkt seiner Wahl zumindest teilweise im Kanton Zürich wohnte, wirft auch für andere Polit-Paare Fragen auf.
Nationalräte dürfen fremdgehen
Fakt ist: Es herrscht ein Ungleichgewicht zwischen den beiden Parlamentskammern. Während bei Ständeräten ausserkantonale Wohnsitze verboten sind, können Nationalräte sogar im Ausland leben.
Viele Familien haben heute aus organisatorischen Gründen zwei Wohnsitze. Polit-Paaren kann das zum Verhängnis werden, wie der Fall Stocker zeigt.
Partner Aebischer wohnt in Bern
Die Wohnsitzfrage war auch bei der Zürcher GLP-Ständerätin Tiana Moser im Wahlkampf von 2023 ein Thema. Sie ist mit dem Stadtberner Verkehrsdirektor Matthias Aebischer liiert, aber nicht verheiratet. Er hat Wohnsitz in Bern, sie in Zürich. Politische Gegner bezeichneten Moser als «Teilzeit-Zürcherin».
Auch die Grünen-Präsidentin betroffen
Möglicherweise betroffen gewesen wäre auch Lisa Mazzone, die heutige Präsidentin der Grünen. Während ihrer Ständeratszeit wohnten ihr Partner und das gemeinsame Kind zeitweise in Bern.