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28.03.2025
29.03.2025 15:49 Uhr

Bluttat unter Nachbarn: Senior verurteilt

Zwei Senioren lieferten sich während fast 25 Jahren einen erbitterten Nachbarschaftsstreit. Er endete blutig. (Symbolbild) Bild: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
Das Zürcher Obergericht hat einen 89-jährigen Rentner zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Grund: schwere Körperverletzung.

Das Gericht verurteilte den Mann wegen versuchter schwerer Körperverletzung, wie aus dem am Freitag publizierten Urteil hervorgeht. Es verschärfte somit das Urteil der Vorinstanz, des Bezirksgerichtes Uster. Dieses hatte mit 15 Monaten bedingter Freiheitsstrafe ein noch verhältnismässig mildes Urteil gefällt.

Ein Vierteljahrhundert Streit

Die beiden Senioren, die im Glattal übereinanderliegende Terrassenhäuser bewohnten, führten während fast 25 Jahren einen erbitterten Kleinkrieg über die Grenzen ihres Grundstücks. Höhepunkt der Auseinandersetzung war, als der 89-jährige Beschuldigte im Jahr 2022 die Grenzen mit Schnüren markieren wollte.

Von der Leiter gestossen

Dafür kletterte er auf eine Leiter, die an der Gartenmauer des verhassten, jüngeren Nachbarn angelehnt war. Als dieser den Kopf des Älteren auftauchen sah, trat er ihm gemäss Anklage von oben ins Gesicht, so dass der 89-Jährige aus 1,5 Metern Höhe rückwärts von der Leiter in seinen Garten stürzte.

«Sauhund» und «Schafseckel»

Daraufhin gingen die beiden Rentner mit einer 2,5 Kilogramm schweren Eisenstange und einem Metallrohr aufeinander los und beschimpften sich gegenseitig als «Sauhund» und «Schafseckel». Der jüngere der beiden blieb schliesslich blutüberströmt mit einem Schädelbruch liegen. Der ältere wurde verhaftet und sass einen Monat im Gefängnis.

Keystone-SDA