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Männedorf
24.03.2025
26.03.2025 10:00 Uhr

Gesetzliche Hilfe neu geregelt

Die Unterstützungszahlungen für minderbemittelte werden in Männedorf angepasst. Bild: www.maennedorf.ch
Der Gemeinderat Männedorf genehmigte eine Teilrevision des Reglements zur gesetzlichen wirtschaftlichen Hilfe. Die Änderungen gelten ab dem 1. April 2025.

Der Gemeinderat von Männedorf hat an seiner Sitzung vom 19. März 2025 eine Teilrevision des Reglements zur gesetzlichen wirtschaftlichen Hilfe (GWH Re), SR 5.04.101, Version 1.003, beschlossen.

Die Änderungen treten am 1. April 2025 in Kraft.

Einsichtnahme des Reglements

Das revidierte Reglement kann während der Rekursfrist im Fachbereich Präsidiales, Bahnhofstrasse 10, 8708 Männedorf, eingesehen werden.

Zusätzlich sind die Änderungen im Gemeinderatsbeschluss GRB Nr. 60 vom 19. März 2025 auf der Website veröffentlicht.

Möglichkeit zum Rekurs

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 30 Tagen ab Veröffentlichung beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Die Kosten des Rekursverfahrens trägt die unterliegende Partei.

Gemeinde Männedorf/ Goldkueste24