Die Gemeinde Stäfa beabsichtigt, den Geschiebesammler am Eichtlenbach am Zihlweg zu sanieren. Dies geschieht aufgrund der festgestellten Sanierungspflicht hinsichtlich des Geschiebedurchgangs des Gewässerschutzgesetzes vom 24. Januar 1991.
Einsprachefrist
Einsprachen gegen dieses Projekt können innerhalb einer Frist von 30 Tagen eingereicht werden. Diese läuft bis zum 30. März 2025. Die Einsprache muss schriftlich begründet und in doppelter Ausführung beim Fachbereich Abwasser und Gewässer der Gemeinde Stäfa eingereicht werden.
Einsprachen sind zuhanden der Baudirektion, AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich, zu richten.
Einsichtnahme
Die Akten und Pläne liegen während der Einsprachefrist im Büro 201A der Gemeinde Stäfa, Goethestrasse 16, 8712 Stäfa, zur Einsichtnahme auf. Die Einsicht ist im 2. Stock zu den üblichen Öffnungszeiten möglich.