Der Fall liegt rund anderthalb Monate zurück. Der Pro-Palästina-Aktivist Ali Abunimah sollte am Wochenende des 25. und des 26. Januar in der Stadt Zürich zwei Vorträge halten. Die «Neue Zürcher Zeitung» greift den Fall am Freitag auf.
Hass und Häme gegen den Westen
Abunimah ist Amerikaner, und er spricht Israel das Existenzrecht ab. Das Land müsse sich ergeben und entwaffnet werden. Für den Westen hat Abunimah, der sich als Journalist bezeichnet, aber vor allem ein antiisraelischer Extremist ist, nur Hass und Häme übrig.
Die EU-Kommissions-Präsidentin Ursula von der Leyen ist für ihn ein «dreckiger Nazi», die deutsche Aussenministerin Annalena Baerbock eine «notorische völkermörderische Lügnerin», die frühere amerikanische Vizepräsidentin Kamala Harris ein «brutales genozidales Monster». Das alles hat er auf der Plattform X geschrieben.
Nachträgliches Einreiseverbot
In Zürich sollte Abunimah über Israel und Gaza «Wahrheiten enthüllen», wie es in einer Ausschreibung hiess. Zu den Vorträgen kam es aber nicht. Nachdem ihm die Einreise in die Schweiz zunächst gestattet worden war, wurde er am 25. Januar von der Kantonspolizei Zürich bei der alten Post in Wipkingen verhaftet, wo er mutmasslich auftreten sollte. Festgenommen wurde er, weil das Bundesamt für Polizei (Fedpol) nachträglich und auf Antrag des Kantons Zürich doch noch ein Einreiseverbot erlassen hatte.
Mario Fehr sagte damals der NZZ: «Einen islamistischen Judenhasser, der zu Gewalt aufruft, wollen wir nicht in der Schweiz.»
Linke Politikerinnen intervenieren
Die beiden Stadtzürcher Kantonsrätinnen Mandy Abou Shoak (SP) und Lisa Letnansky (AL) nahmen einen Artikel in den Tamedia-Zeitungen über die Ausweisung Abunimahs zum Anlass, um der Regierung Fragen zu Fehrs Vorgehen zu stellen.
Im Zeitungsbericht hiess es unter anderem, dass die Bundesbehörden zunächst kein Problem mit dem Auftritt Abunimahs gehabt hätten. Sie hätten das Zürcher Begehren um eine Einreisesperre abgelehnt.
Erst auf Druck der Zürcher Sicherheitsdirektion seien sie doch noch umgeschwenkt. Die Bundesbehörden hätten die Einreisesperre möglicherweise nach einer persönlichen Intervention Fehrs erlassen.
In ihrer am Donnerstag veröffentlichten Antwort verteidigt die Sicherheitsdirektion das Vorgehen von Fehr, sie geht aber nicht ausführlich auf die Fragen zum Fall Abunimah ein. Sie beruft sich in ihrer Zurückhaltung auf polizeitaktische Überlegungen und den Persönlichkeitsschutz.
Der Fall ist noch nicht erledigt
Die Zürcher Regierung hat noch eine weitere Anfrage beantwortet, bei der es um Extremisten geht. Ein Thema waren dabei unter anderem die Auftritte von Rechtsextremen in Kloten. Die Regierung schreibt dazu, dass der Kanton Zürich kein Hotspot für Versammlungen und Treffen extremistischer Gruppen sei.