Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung endet am 31. März. Wer diese Frist nicht einhalten kann, sollte rechtzeitig eine Fristverlängerung beantragen.
Fristverlängerung
Eine Fristverlängerung muss vor Ablauf der Einreichefrist beim zuständigen Steueramt beantragt werden. In der Regel werden Verlängerungen bis längstens zum 30. November bewilligt. Verspätete Gesuche können nicht berücksichtigt werden.
Online-Formulare nutzen
Viele Steuerämter bieten Online-Formulare für die Beantragung einer Fristverlängerung an. Beispielsweise können Steuerpflichtige in Zürich den Online-Schalter der Stadt nutzen, um die Frist zur Einreichung der Steuererklärung zu verlängern.
Konsequenzen bei Fristversäumnis
Wird die Steuererklärung nicht fristgerecht eingereicht und auch keine Fristverlängerung beantragt, kann das Steueramt eine Einschätzung nach pflichtgemässem Ermessen vornehmen. Dies kann zu Nachteilen für die Steuerpflichtigen führen.
Frühzeitig handeln
Es wird empfohlen, frühzeitig zu prüfen, ob die Steuererklärung fristgerecht eingereicht werden kann. Bei Bedarf sollte rechtzeitig eine Fristerstreckung beantragt werden, um mögliche Nachteile zu vermeiden.