Die Gemeindeversammlung Meilen setzte mit Beschluss vom 9. Dezember 2024 die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung «Kommunaler Mehrwertausgleich» fest.
Gegen diesen Beschluss wurden gemäss Rechtskraftbescheinigung des Bezirksrats Meilen vom 20. Januar 2025 keine Rechtsmittel eingelegt.
Genehmigung durch die Baudirektion
Die Baudirektion des Kantons Zürich hat am 19. Februar 2025 die Genehmigung der Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung betreffend «Kommunalem Mehrwertausgleich» verfügt.
Rekursmöglichkeiten und Fristen
Gegen die Festsetzung durch die Gemeindeversammlung sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht erhoben werden.
Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.
Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und so weit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Einsichtnahme der Unterlagen
Die Unterlagen liegen ab dem Publikationsdatum während 30 Tagen zur Einsicht bei der Gemeindeverwaltung bzw. im Bauamt, Hochbauabteilung Bahnhofstrasse 35, Meilen, zu den ordentlichen Öffnungszeiten auf.