Die Einführung von Begegnungszonen und die erlaubte Gegenrichtung für Radfahrer in Einbahnstrassen sollen nicht nur den Verkehrsfluss verbessern, sondern auch den Radverkehr stärken. Fussgänger geniessen Vorrang, während die Geschwindigkeit auf wichtigen Strecken auf 20 km/h begrenzt wird.
Diese Massnahme ist Teil einer Strategie, den Verkehr in der Gemeinde sicherer und umweltfreundlicher zu gestalten. Die Bürger können bis zum 24. März 2025 Einsicht in die Pläne nehmen und gegebenenfalls Rekurs einlegen.
Betroffene Strassen
Betroffen sind folgende Strassen: Die Dorfstrasse (Hausnummer 18 bis Allmendstrasse), die Obere Dorfstrasse, die Florastrasse (von Oberwachtstrasse bis Dorfstraße) sowie die Werkstrasse. Auf diesen Strassen gilt künftig eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Fussgänger erhalten Vorrang, und das Parken ist nur an den dafür gekennzeichneten Stellen gestattet.
Rekursmöglichkeiten
Die Unterlagen zur Verkehrsanordnung liegen ab sofort bis zum 24. März 2025 zur Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung Küsnacht aus. Während dieses Zeitraums haben Bürger die Möglichkeit, gegen die Verfügung Rekurs einzulegen.