Das Bezirksgericht Meilen verurteilte die Frau wegen grober Verkehrsregelverletzung zu einer bedingten Geldstrafe und 1200 Franken Busse. Sie forderte einen Freispruch und zog das Urteil durch alle Gerichtswege an– ohne Erfolg.
Rechtsstreit erfolglos
Die Frau argumentierte, sie habe sich ausserorts gewähnt, da es keine entsprechende Signalisation gegeben habe. Die Richter wiesen dies zurück: Die Strasse sei klar als Innerortsstrecke erkennbar, zudem sei die Beschuldigte ortskundig.
Auch ihr Einwand, es habe keine konkrete Gefährdung bestanden, überzeugte das Gericht nicht. Innerorts gilt eine Überschreitung von 25 km/h bereits als grobe Verkehrsregelverletzung.
Urteil
Das Bundesgericht hat das Urteil der vorherigen Gerichtsinstanz bestätigt. Damit muss die Ärztin nicht nur die ursprüngliche Busse zahlen, sondern auch die Verfahrenskosten in Höhe von 3000 Franken übernehmen.